Wen betrifft NIS2 konkret?
NIS2 erweitert den Anwendungsbereich gegenüber NIS1 erheblich. Statt rund 2.000 Betreiber in Deutschland fallen künftig schätzungsweise 29.000 Unternehmen unter die neuen Pflichten — darunter viele Mittelständler im verarbeitenden Gewerbe.
Die Richtlinie unterscheidet zwei Kategorien: wesentliche Einrichtungen (z. B. Energie, Wasser, Transport, große Hersteller bestimmter Produkte) und wichtige Einrichtungen (z. B. Post & Kurier, Abfall, Chemie, Lebensmittel, verarbeitendes Gewerbe).
Ob Sie betroffen sind, hängt von Sektor, Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz ab.

— Die Größenschwelle: ab wann gilt NIS2? —
Wesentliche Einrichtungen (Sektoren mit hoher Kritikalität)
- Energie (Strom, Gas, Öl, Fernwärme, Wasserstoff)
- Transport (Luft, Schiene, Wasser, Straße)
- Bankwesen und Finanzmarktinfrastrukturen
- Gesundheitswesen
- Trinkwasser, Abwasser
- Digitale Infrastruktur, ICT-Dienste, öffentliche Verwaltung
- Weltraum
Wichtige Einrichtungen (sonstige kritische Sektoren)
- Post- und Kurierdienste
- Abfallwirtschaft
- Produktion, Herstellung und Handel mit chemischen Stoffen
- Produktion, Verarbeitung und Vertrieb von Lebensmitteln
- Verarbeitendes Gewerbe (Medizinprodukte, Elektronik, Maschinenbau, Kfz, sonstige Fahrzeuge)
- Anbieter digitaler Dienste (Online-Marktplätze, Suchmaschinen, soziale Netzwerke)
- Forschung
So prüfen Sie Ihre Betroffenheit in 3 Schritten
- Sektor klären: Fällt Ihr Geschäft unter einen der Sektoren oben?
- Größe prüfen: Erfüllen Sie die Schwellenwerte für mittlere oder große Unternehmen?
- Lieferkette beachten: Auch wer nicht direkt betroffen ist, wird oft von Kunden vertraglich auf NIS2-Niveau verpflichtet.
Branchenspezifische Anforderungen
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